Lohn

UVG und UVGZ

Die Unfallversicherung (UVG) ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch und deckt sowohl den Berufsunfall als auch den NBU (Nichtberufsunfall) ab. Ihre Sätze und Konten werden direkt in den Lohneinstellungen hinterlegt und gelten für alle Arbeitsverträge des Sportcenters Seebach AG.

UVGZ ist die freiwillige Zusatzversicherung zum UVG. Sie deckt einen Lohnanteil ab, der über oder unter dem UVG-Höchstlohn liegt, und wird zusätzlich pro Arbeitsvertrag ein- oder ausgeschaltet.

Begriffe

Begriff Bedeutung Beispiel Sportcenter Seebach
Berufsunfall Der obligatorische UVG-Teil für Unfälle während der Arbeit. Berufsunfall-Beiträge für alle Mitarbeitenden des Sportcenters.
NBU Der obligatorische UVG-Teil für Unfälle ausserhalb der Arbeit. NBU-Beiträge für Mitarbeitende mit einem Pensum ab einer bestimmten Wochenstundenzahl.
UVGZ Die freiwillige Zusatzversicherung zum UVG, getrennt nach Grund- und Überschusslohn. UVGZ-Zusatzversicherung für Lohnanteile über dem UVG-Höchstlohn.
UVGZ für Lohnbestandteil unter dem UVG Maximum Vertragsfeld, das die UVGZ-Zusatzversicherung für den Grundlohn aktiviert. Aktiviert bei Mitarbeitenden mit einer entsprechenden Zusatzpolice.
UVGZ für Lohnbestandteil über dem UVG Maximum Vertragsfeld, das die UVGZ-Zusatzversicherung für den Lohnanteil über dem UVG-Höchstlohn aktiviert. Aktiviert bei Mitarbeitenden mit hohem Lohn.

Zusammenhang

Die Sätze für Berufsunfall und NBU sind Teil der Lohneinstellungen und gelten automatisch für jeden Arbeitsvertrag. Ist das Zusatzmodul für UVGZ aktiviert, erscheinen im Arbeitsvertrag zwei zusätzliche Felder: UVGZ für Lohnbestandteil unter dem UVG Maximum (bezogen auf den Grundlohn, in den Lohneinstellungen unter LAA Salary (Grundlohn) parametriert) und UVGZ für Lohnbestandteil über dem UVG Maximum (bezogen auf den Lohnanteil über dem UVG-Höchstlohn, unter LAA Excess (Überschusslohn) parametriert). Beide lassen sich unabhängig voneinander je Vertrag aktivieren.

Typischer Ablauf

  1. Berufsunfall und NBU prüfen – die obligatorischen UVG-Sätze und -Konten in den Lohneinstellungen kontrollieren.
  2. UVGZ-Sätze hinterlegen – die Sätze für LAA Salary (Grundlohn) und LAA Excess (Überschusslohn) in den Lohneinstellungen eintragen, sofern das Zusatzmodul aktiviert ist.
  3. UVGZ je Vertrag aktivieren – im Arbeitsvertrag der betroffenen Mitarbeitenden UVGZ für Lohnbestandteil unter dem UVG Maximum und/oder UVGZ für Lohnbestandteil über dem UVG Maximum ankreuzen, siehe Arbeitsvertrag.

Häufige Fragen

  • Muss UVGZ für alle Mitarbeitenden aktiviert werden? Nein, UVGZ ist eine freiwillige Zusatzversicherung und wird je Arbeitsvertrag einzeln aktiviert.
  • Wo sehe ich den Unterschied zwischen Berufsunfall und NBU? Beide Sätze stehen nebeneinander in den Lohneinstellungen; NBU entfällt bei sehr geringem Pensum, da dann keine Nichtberufsunfalldeckung über den Arbeitgeber besteht.

Tipp: Prüfen Sie bei einer Änderung der UVG-Police immer auch, ob sich der UVG-Höchstlohn ändert, da davon sowohl die UVGZ-Grundlohn- als auch die Überschusslohn-Berechnung abhängen.

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