Finanzen

MWST-Abrechnung

Ausgangslage: Die Sportcenter Seebach AG rechnet die MWST vierteljährlich ab. Vor der Einreichung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung muss die Buchhaltung wissen, wie hoch die geschuldete oder zurückzufordernde Steuer des Quartals gemäss den gebuchten Rechnungen ist. Ergebnis: Ein Bericht mit dem Steuersaldo des gewählten Zeitraums, aufgeteilt nach Steuercode, den Sie mit den MWST-Konten im Kontenplan abgleichen. Voraussetzungen: Alle Kunden- und Lieferantenrechnungen des Quartals sind gebucht; die MWST-Sätze sind im Kontenplan eingerichtet. Dauer: ca. 5 Minuten je Quartal.

Ablauf

  1. Öffnen Sie Abrechnung ▸ Berichtswesen ▸ Steuersaldo.
  2. Tragen Sie From Date (Von Datum) und To Date (Bis Datum) für das abzurechnende Quartal ein, oder wählen Sie einen hinterlegten Zeitraum.
  3. Klicken Sie auf Open Taxes (Steuern öffnen). Der Bericht zeigt den Saldo je Steuercode für den gewählten Zeitraum.
  4. Vergleichen Sie die Werte mit den Salden der MWST-Konten des Kontenplans, z. B. Vorsteuerkonten wie 1170 und 1171 sowie dem Konto für die MWST-Schuld wie 2200.
  5. Erfassen Sie die Zahlung oder Rückerstattung nach der Einreichung als manuelle Buchung auf dem Ausgleichskonto (im Kontenplan der Sportcenter Seebach AG z. B. Konto 2201).

Varianten

  • Nur gebuchte Rechnungen: Wählen Sie unter Anzuzeigende Buchungen Alle gebuchten Posten, damit Entwürfe den Saldo nicht verfälschen.
  • Kontrolle vor dem Jahresabschluss: Führen Sie den Bericht zusätzlich für das ganze Geschäftsjahr aus und vergleichen Sie die Summe der vier Quartale mit den eingereichten Abrechnungen, siehe Jahresabschluss.

Prüfen

  • Die Vorsteuerkonten und das Konto für die MWST-Schuld sollten nach der Zahlung oder Rückerstattung wieder auf null stehen.
  • Weicht der Saldo eines Ausgleichskontos vom eingereichten Betrag ab, prüfen Sie zuerst Rundungsdifferenzen; erst danach fehlende oder falsch kontierte Buchungen im Hauptbuch.

Tipp: Führen Sie den Bericht schon während des Quartals zwischenzeitlich aus – so bleibt genug Zeit, unklare Buchungen vor der Einreichung zu klären.

Achtung: Die MWST-Abrechnung ist eine amtliche Meldung an die Eidgenössische Steuerverwaltung; diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung. Prüfen Sie unklare Fälle mit Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder.

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